Solarpark Darstadt Pro und Contra – Stadtrat entscheidet über den Aufstellungsbeschluss

Beitrag vom 27.11.2020

Der in Darstadt geplante Mega-Solarpark, einer der größten in Deutschland stößt bei den Anwohnern von Darstadt auf Kritik und führte zur Gründung einer Bürgerinitiative contra Solarpark. Mit einem Informationsblatt wurden die Darstadter Bürger über den geplanten Solarpark und die Bedenken dazu informiert. Bei der darauf folgenden Unterschriftenaktion haben sich gut die Hälfte der 160 Darstädter wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in die Unterschriftenliste gegen den Solarpark eingetragen.
Die Übergabe der Petition erfolgte am 04.11.2020 im Rathaus Ochsenfurt mit 83 Unterschriften an Bürgermeister Juks mit der Auflage, den Datenschutz bei den Unterschriften einzuhalten.

Auch Seitens der Planungsfirma wurde ein Informationsblatt mit Argumenten pro Solarpark an die Darstädter Haushalte verteilt.

Die beiden Parteien haben unterschiedliche Argumente und teils widersprüchliche Angaben.
Texte und Gegen-Argumente der Bürgerinitiative (BI) in rot dargestellt.
Texte und Argumente der Solarfirma (SF) in blau dargestellt.


Eckdaten zum „BürgerSolarPark”

mit einer Gesamtfläche von 850.000 qm, einer der größten Photovoltaik-Freiflächenanlagen Deutschlands mit gesamt:

  • 94.000.000 Watt-peak Leistung, 213.000 PV-Modulen und 18.000 Rammpfosten.
  • Insgesamt wird ein Viertel der Darstadter Flur für den Solarpark benötigt.
  • Geplante Kosten: 50 Millionen Euro an zwei Projektflächen in Darstadt
  • Standort „Nord “(Ortsausgang, Sportplatz) sieht die gesamte Fläche der Hänge mit ein, rund um den Sportplatz, links und rechts davon, neben und hinter dem Fuchsstadter Weg und hat allein eine Größe von 77.600.000 Watt-peak Leistung,
  • 700.000 qm = 100 Fußballfeldern mit gesamt: 176.000 PV-Modulen
  • Standort,,Süd”bedeutet eine andere große Fläche mit Solarpanelen am Muckenbachweg entlang mit 16.000.000 Watt-Peak Leistung und ca. 36.200 PV-Modulen
  • zum Vergleich: Ein Garagendach könnte mit max. 8 PV-Modulen belegt werden

Zuerst ein Auszug aus dem Regionalplan für die Region Würzburg aus dem Jahre 2013 (Ein neuer Regionalplan wird gerade aufgestellt und kommt vermutlich im Jahr 2021 heraus)

Elfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans
der Region Würzburg
betreffend Kapitel B X „Energieversorgung“

Freiland-Photovoltaikanlagen können als bauliche Anlagen zur Zersiedlung der Landschaft beitragen und diese in ihrer Optik und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn an zahlreichen Stellen in vergleichsweise räumlicher Nähe Freilandanlagen errichtet werden. Um eine solche Zersiedlung zu vermeiden, sollen Freiland- Photovoltaikanlagen nach Möglichkeit räumlich konzentriert errichtet werden, so dass möglichst große Flächen der Region unbeeinträchtigt von den negativen Auswirkungen der Solarkraftwerke auf das Landschaftsbild bleiben. Wenn möglich soll die Konzentration in räumlichem Zusammenhang zu geeigneten Siedlungsansätzen oder zu bereits bestehenden anderen Infrastrukturen erfolgen, um so keine neuen bislang von technischen Einrichtungen unveränderten Freiräume in Anspruch zu nehmen. Hiermit wird dem Ziel LEP B VI 1.1 Rechnung getragen. Hinweise zu einer die Belange von Natur und Landschaft möglichst wenig beeinträchtigenden Standortwahl für Photovoltaikanlagen gibt überdies das IMS IIB5-4112.79-037/09 vom 19.11.2009 ergänzt durch das IMS vom 14.01.2011. Demnach sind folgende Standorte für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nicht geeignet:

  • Nationalparke, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Natura 2000-Gebiete, soweit die Erhaltungsziele betroffen sind, oder Wiesenbrütergebiete
  • gesetzlich geschützte Biotope, amtlich kartierte Biotope
  • rechtlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzflächen (Ökoflächenkataster)
  • Standorte oder Lebensräume mit besonderer Bedeutung, soweit es zu einer signifikanten und nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betreffenden Population kommt
  • für europarechtlich geschützte Arten oder Arten, für die Bayern eine besondere Verantwortung hat
  • für besonders oder streng geschützte Arten des Bundesnaturschutzgesetzes oder der
    Bundesartenschutzverordnung
  • für Arten der Roten Liste 1 und 2 mit enger Standortbindung
  • besonders bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen
  • Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch oder für das Landschaftsbild wertvoll oder der Allgemeinheit für Erholungszwecke vorbehalten sind
  • Sonstige Landschaften oder Bereiche mit herausragender Bedeutung aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Erholung, der Sicherung historischer Kulturlandschaften oder des landesweiten Biotopverbundes
  • Böden mit sehr hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gem. § 2 BBodSchG
  • Überschwemmungsgebiete
  • Geotope, Böden mit sehr hoher Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte gem. § 2 BBodSchG
  • Vorranggebiete für andere Nutzungen

    Darüber hinaus benennt das IMS Standorte, die im Regelfall für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nur bedingt geeignet sind und daher nach Möglichkeit ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden sollten:
  • landwirtschaftliche Böden hoher Bonität
  • Landschaftsschutzgebiete, landschaftliche Vorbehaltsgebiete
  • großräumig (von Siedlungen oder überörtlichen Verkehrsachsen) unzerschnittene Landschaftsräume
  • bedeutende historische Kulturlandschaften
  • Landschaftsbereiche, die für den Tourismus oder die Naherholung von besonders hoher Qualität sind
  • Bau- und Bodendenkmäler

ENDE DES AUSZUGS AUS DEM REGOIONALPLAN


Flächenverbrauch

  • BI: Versiegelung von ca. 5% der geplanten Fläche – ca. 42.500 qm werden für Umspannwerke mit Speichercontainern, Pfosten, Zufahrts- und Wartungswegen versiegelt. Bisher ist noch unklar, wo die Energiespeicher mit Umspannwerk stehen werden. Bodenversiegelung durch Betriebswege zu den beiden Standorten, Gebäude und Fundamente für PV-Wechselrichter, Überdeckung von Boden (Beschattung, Veränderung Bodenwasserhaushalt, Erosion)
  • Fläche mit sehr guter Bodenbonität wird als landwirtschaftliche Nutzfläche entzogen. Zuerst sollten Dachflächen von Industrieanlagen und öffentliche Parkplätze oder andere nicht oder bedingt landwirtschaftlich nutzbare Flächen überbaut werden.
  • SF: Unnötiger Flächenverbrauch  Keine Flächenversiegelung – nur 0,1% der Fläche werden durch Trafostationen und Rammpfosten belegt.
  • Kein Flächenverbrauch, stattdessen erfolgt eine enorme ökologische Aufwertung der Fläche für 30 Jahre.
  • In Darstadt selbst seien Batteriespeicher geplant, allerdings weit weg vom Ort.

Anmerkung der Redaktion: Es fehlt die Stellungnahme zu den Batteriespeichern der Solarfirma und wo deren Standort geplant ist.


Lebens- und Wohnqualität:

  • BI: Mega Solarpark: Insgesamt ein Viertel der Darstadter Flur wird mit ca. 213.000 schwarzen PV-Modulen bis zu 3 m-Pfostenhöhe an beiden Standorten zugestellt—ohne den wunderschönen Farbenwechsel der Jahreszeiten!
  • 200m sind zu nah am Ort.
  • Insgesamt zu groß.
  • Einschränkung der urbanen Wohnqualität
  • Verschandelung von landschaftsprägendem Charakter in 200 m-Sichtweite von Darstadt auf den gut sichtbaren Anhöhen mit den Landwirtschafts-, Spazier- und Wanderwegen.
  • Projektwirkung: Einzäunung von knapp 9 km Länge (Flächenentzug, Zerschneidung/ Barrierewirkung der Lebensräume), Wärmeabgabe (Aufheizen der Module) und Licht (Reflexion, Spiegelung, Polarisation, optische Störung)
  • Gravierende Auswirkung auf unsere Wohn- und Bewegungsqualität – eine zuvor offene Landschaft wird mit Flächenverbrauch zur schwarzen PV-lndustrie­Landschaftsfläche
  • Wertverlust unseres Eigentums. Bei Anlagen dieser gigantischen Größe, so auch die „Eigentümergemeinschaft Haus und Grund” können Verluste von bis zu 10-20% und mehr realistische Folgen vergleichbarer Großprojekte in Ortsnähe sein – einige, die ihr Objekt als Altersvorsorge betrachten, fürchten nun um ihre finanziellen Rücklagen im Alter.
  • Wir leben hier auch wegen der wunderbaren Natur und Landschaft mit vielen Landwirtschafts- und Wanderwegen. Auch die landschaftlich schöne Fläche: „Süd” soll mit einer ca. 16 Hektar großen Fläche zum Solarpark Darstadt gehören.
  • Die Fläche „Süd” ist Wasserschutzgebiet und eine kleine Naturoase; in der bisherigen Planung verschandelt durch riesige schwarze PV-Flächen auf ca. 160.000 qm-Fläche
  • Unsere schöne Landschaft und die letzten Hecken und Wäldchen werden von schwarzen Flächen ersetzt, gut sichtbar auf Spazier- und Wanderwegen von Darstadt.
  • SF: Widerspruch zum Dezentralitätsgedanken Laut Regionalplanung ist dabei auf eine räumliche Konzentration der Anlagen zu achten.
  • Bestehende Gehölzstrukturen werden erhalten und durch zahlreiche        neue    Hecken           und      Gehölze            in         Form   einer großzügigen Eingrünung ergänzt. Die Anlagenhöhe wird auf 3,0 m beschränkt. Durch die Beschränkung der Höhe sowie die Anpflanzung von Gehölzen wird die Sichtbarkeit der Anlage vom Ortsrand deutlich reduziert.
  • Durch  den      Einsatz            von            speziell entspiegelten Modulen wird eine Blendung ausgeschlossen.
  • Schutz vor den Folgen von Starkregenereignissen.
    Die Ortschaft Darstadt leidet regelmäßig unter Wasser- und Schlammeintrag ins Ortsgebiet aufgrund von Starkregenereignissen. Dank der künftigen, durchgehenden Bodenbedeckung innerhalb des Solarparks, sowie der zahlreichen quer zur Hangrichtung verlaufenden Heckenstrukturen wird ein Wasser- und Schlammabtrag von den Hangflächen zukünftig nicht mehr möglich sein.
  • Verbesserung der  Grundwassersituation
    Auf der gesamten PV-Fläche werden keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht. Dadurch wird die eingetragene Menge dieser Stoffe in die Oberflächen- und Grundwasserkörper Darstadts deutlich reduziert. In der Folge sollte eine Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers feststellbar sein.
  • Ökologische Aufwertung der Fläche Anstatt einer intensivlandwirtschaftlichen Nutzung, werden auf den Flächen des Solarparks ökologische Magerrasen und Heckenstrukturen in enger Abstimmung mit den örtlichen Naturschutzbehörden angelegt. Die daraus resultierenden idealen Lebensbedingungen für Insekten, Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger und Vögel sind vielfach belegt.
  • Die Fläche über dem Bolzplatz und 100 m der linksseitigen Fläche sollen herausgenommen werden und somit nicht realisiert.
  • Aber an ein paar Leuten, die spazieren gehen wollten, könne man die Energiewende nicht scheitern lassen.

Einzäunung:

  • BI: Einzäunung von ca. 900.000 qm-Freifläche mit Barrierewirkung für Mensch und Tier – bei einer Zaun-Länge von 6,32 km (Fläche: Nord) & ca. 2,5 km (Fläche: Süd) mit einer Höhe von ca. 2,30 m inkl. Stacheldraht. Charakter einer „Hochsicherheitszone” Die Gesamtstrecke ist vergleichbar von hier nach Sonderhofen bei einer 2 Std.-Fußwanderung.
  • Eine zuvor offene Landschaft kann von verschiedenen Tierarten nicht mehr durchquert werden.
  • Barrieren für Mensch und Tier mit dem Charakter einer „Hochsicherheitszone” in einer exponierten Ortslage auf gut sichtbaren Anhöhen in Ochsenfurt-Darstadt.
  • Beeinträchtigung der Wohn- bzw. Erholungsqualität, sowie Zugänglichkeit, insbesondere im Umfeld von unseren Häuser-Siedlungen.
  • SF: Der benötigte Zaun hat eine Höhe von 2,00 m + ca. 20 cm Übersteigschutz. Ein 15 – 20 cm großer Abstand zwischen Zaun und Boden wird ausgespart, um den problemlosen Durchgang für Kleinsäuger und Laufvögel zu gewährleisten. —Erfahrungsgemäß passieren sogar Rehe aufgrund des reichhaltigen Futterangebots auf der Fläche regelmäßig die Zaunanlagen von PV-Anlagen. Alle wesentlichen Fuß- und Fahrwege bleiben erhalten und weiterhin nutzbar.

Redaktion: Werden die Zäune direkt am Wegrand gebaut oder zurückgesetzt wie z. B. in Geroldshausen-Moos, damit keine zu engen Korridore entstehen?


Stromtrasse:

  • BI: Bau einer neuen 15 km Überland-Stromleitung mit großem Umspannwerk zur Einspeisung der Leistung
  • Planung und Wegführung sind unklar
  • Trasse darf auf keinen Fall durch den Ort führen: sehr hohe Strahlungsbelastung
  • SF: Die Stromtrasse verläuft nicht durch Darstadt.
  • Dass auf der Fläche ein Umspannwerk gebaut werde, stimme nicht. Dieses komme nach Stalldorf, wo der über ein Erdkabel aus Darstadt kommende Solarstrom ins Netz gehen soll. In Darstadt selbst seien Batteriespeicher geplant, allerdings weit weg vom Ort.

Lärmbelästigung:

  • BI: Speicher- und Umspannwerke, sowie Kompaktstationen in Container-Größe haben auch das Risiko einer dauerhaften Lärmbelästigung durch Gebläse- und Ventilatoren. Mögliche Lärmquellen bei Photovoltaikanlagen sind der Wechselrichter und der Transformator – für größere Anlagen empfiehlt es sich, ein Schallgutachten zu erstellen.
  • Die Batteriespeicher müssen mit Ventilatoren gekühlt werden, die Tag und Nacht laufen und ein ewiges Hintergrundgeräusch sind. Man kann dies gut hören und ein Gefühl für diese Geisterstadt bekommen, wenn man nach Moos (Solarpark auf einer Altdeponie mit nur 16 MWh!) fährt. Selbst bei ca. 250 m Entfernung ist dieses Geräusch, ähnlich einem Tinitus, zu hören.
  • Anlagen im Wohnbereich können Menschen mit gutem Gehör die meist sehr hohen Töne in unmittelbarer Nähe des Wechselrichters wahrnehmen und lösen grundsätzlich Schädigungen aus.
  • Baulärm, Erschütterungen (Baumaschinen, Rammen/Ramm-Pfähle mit PV-Modulen – Höhe: ca. 3 Meter), stoffliche Emissionen (Schadstoffeintrag, Staubemissionen)
  • SF: Hauptgräuschquelle    eines    Solarparks       sind     Lüfter            von Wechselrichtern mit einer Lautstärke von 29 dB.     Dies entspricht in etwa der Lautstäre eines tickenden Weckers und      ist        außerhalb        der       Umzäunung    nicht            mehr wahrzunehmen. 

Bauzeit:

  • BI: Für die Anwohner und Bürger von Darstadt bedeutet dies mindestens 1-2 Jahre Bauzeit mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Bau- und Logistik-LKWs, plus einer unbekannten Bauzeit für die 15 km-Stromtrasse durch Darstadt, inkl. Umspannwerk.
    Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der „30 km-Zone” am Fuchsstadter Weg führt zu einer massiven Unfallgefahr für unsere Kinder
  • Für uns Anwohner und Bürger von Darstadt bedeutet dies mindestens 1-2 Jahre Bauzeit mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Bau- und Logistik-LKWs, plus einer unbekannten Bauzeit
  • Zur Erinnerung: 212.200 Solarpanels müssen hierher transportiert werden, dies bedeutet erhöhtes Verkehrsaufkommen in der „30 km/h-Zone” im Fuchsstadter Weg mit einer massiven Unfallgefahr für unsere Kinder.
  • SF: Die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate und die Belieferung der Baustelle erfolgt über nördliche Wirtschaftswege und nicht durch das Neubaugebiet Fuchsstadter Weg.

Unterhalt:

  • BI: ca. 5-10% der PV-Module pro Jahr werden nach einer Anlaufzeit ausgetauscht, d.h. ca. 10.000-20.000 Austausch PV-Module, die auch auf den Freiflächen zwischengelagert werden müssen,
  • Die PV-Module müssen auch regelmäßig ausgetauscht werden, und sind somit eine ewige Baustelle.
  • Wie sehen diese geplanten zwei Freiflächen mit dunklen PV-Modulen auf 18.000 Rammpfosten in den nächsten 30-40 Jahre aus???

Finanzierung:

BI: Was sind die Risiken bei solch einem Mega-Projekt bei unklaren Finanzpartnern?

  • Die Preisentwicklung im Stromhandel auf dem „Spotmarkt” ist in den letzten 11 Jahren von 9,0 ct/kWh auf 1,8 ct/kWh im Mai 2020 gefallen. Falls dieser Preis weiter sinkt, und dies kann keiner ausschließen – wie kann der versprochene Gewinn dann in 10-30 Jahren ausfallen?
  • Eine Genossenschaft verkauft Anteile mit Vorzugsrecht an Bürger, eine Genossenschaft hat keine Einlagensicherung, wie z.B. Banken! Anteilseigner tragen das volle Geschäftsrisiko und können im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft ihr Kapital verlieren. Völlig unklar bleiben auch die frühzeitige Entsorgung und der Rückbau, wenn sich die Anlagen nicht rentieren.
  • Es kursieren Gerüchte, dass Darstadt kostenlos mit Strom versorgt wird. Dies stimmt nicht! Jeder zahlt weiter Stromkosten an seinen Anbieter.
  • SF: Finanzielle Beteiligung der Bürger*innen  
    Durch das.Bürgerenergiekonzept ist es den vor Bürger*innen  Ort möglich sich über niedrige Anteilshöhe von 150€ an den Gewinnen der Anlage zu beteiligen. Dabei wird ein Vorkaufsrecht der Anteile für Bürger*innen vor Ort garantiert.
  • Die Gewinnausschüttung der Bürgerenergie generiert für die Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen im 2. Jahr in sechstelliger Höhe. Hierdurch können wichtige kommunale Projekte wie z.B. Kindergärten finanziert werden.

BI: Ziele des „Bayrischen Energieprogramms” bis 2025 sind:

  • Nutzung von 2/3 auf Dachflächen und (,‚nur”) 1/3 auf Freiflächen –
  • in Darstadt sind noch ca. 90% der Dachflächen ohne PV-Anlagen (PVA)
  • Vorrang haben bereits versiegelte Flächen, z.B. aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung, Flächen längs von Autobahnen und Schienenwegen in max. 110 m-Abstand
  • „Ausschließende Kriterien”, somit nicht für PVA-Standorte geeignet: ….bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen” oder „Landschaften mit herausragender Bedeutung aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Naherholung”
  • Nur bedingte Standorte für Solaranlagen sind: landwirtschaftliche Böden mit hoher Bonität, großräumig unzerschnittene Landschaftsräume
  • SF: Widerspruch zum Dezentralitätsgedanken
    Energiewende–>Für die Region Würzburg bedeutet dies, aufgrund fehlender   Flächen im Stadtgebiet, die Errichtung von PV-Anlagen im Umland. Laut Regionalplanung ist dabei auf eine räumliche Konzentration der Anlagen zu achten.
  • CO2 neutrale Stromversorgung        
    Der fortschreitende Klimawandel erfordert eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland auf Nettonull im Jahr 2030. Um dieses Ziel zu erreichen ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Mit dem geplanten Solarpark bietet sich die Möglichkeit einen weiteren Schritt zum Erhalt einer lebenswerten Zukunft zu gehen.

Öffentlichkeitsarbeit / Bekanntmachung:

  • BI fragt: Könnte die Nordfläche denn nicht vom Ort weg verlagert werden und erst auf der Anhöhe beginnen?
  • Wünscht sich einen runden Tisch etwa mit Vertretern von BI, Verpächtern,  Projektentwickler, Stadt und Stadtratsfraktionen unter Leitung eines neutralen Moderators, um über mögliche Lösungen zu beraten.
  • Die öffentliche Vorstellung des Solarparks durch den Projektentwickler wurde wegen der Corona Pandemie verschoben.
  • Warum möchte der Projektentwickler nebst Interessenten ausgerechnet einen Solarpark an diesen beiden Standorten bauen – gibt es etwa die Hoffnung das Darstadt mit rund 200 Einwohner nur geringen Widerstand leistet?
  • Wir finden, es gibt in unserem nahen Umfeld genügend Freiflächen, z.B. Industrieflächen, Flughafengelände Giebelstadt, Freiflächen entlang der B19 und auch Dachflächen, wo Photovoltaik niemanden stört!       
  • Verpächter: Den Solarpark nach oben auf die Anhöhe zu verlegen, sei schwierig, da dort die Besitzverhältnisse teils wieder anders seien,
  • Außerdem eigneten sich die in Südrichtung geneigten Flächen ideal für die Gewinnung von Solarenergie. Auch seien eben diese Flächen wegen ihrer geringeren Bodengüte für die Landwirtschaft am schlechtesten geeignet.
  • SF: Nach derzeitigem Planungsstand werden durch den Bürgersolarpark Darstadt zahlreiche (oben in blau dargestellte) positive Effekte für Darstadt und Umgebung geschaffen, die in einer objektiven Diskussion berücksichtigt werden sollten.
  • In Darstadt besteht heute die einmalige Möglichkeit eine saubere und regionale Energieerzeugung in Bürgerhand zu etablieren. Zum Vorteil von Naturschutz, Klimaschutz und den Bürger*innen vor Ort.

Weitere offene Punkte:

  • In wie weit wirkten sich die Planungen des Solarparks auf die ebenfalls geplante Flurbereinigung aus. Ist diese dann noch sinnvoll?
  • Dürfen die Stromkabel innerhalb des Solarbereiches über die öffentlichen Flächen und Wege der Gemeinde verlegt werden?
    Wird für die Benutzung der Wege eine Gebühr bezahlt?
  • Darf die Stromtrasse über die öffentlichen Wege und Flächen der Gemeinden bis nach Stalldorf geführt werden?
    Wird dafür eine Gebühr bezahlt?

Anmerkung der Redaktion:

Dies alles und weitere Punkte müssen vom Stadtrat vor dem Aufstellungsbeschluss bedacht werden, auch hinsichtlich der Tatsache, dass der Solarpark in Darstadt kein Einzelfall bleiben wird und es weitere Anfragen in und um Ochsenfurt geben wird.
Die Politik muss sich, ähnlich wie bei der Windenergie, um für den Bürger akzeptable Lösungen kümmern.

Freiflächen Photovoltaikanlagen werden vermutlich in einigen Jahren für das Auge zum gewohnten Bild in der Landschaft gehören, da ihre Anzahl stark zunehmen wird. Aber bitte, mit sinnvoller, für alle akzeptabler und möglichst allgemeingültiger Regelung.
Bleibt zu hoffen, dass in Darstadt, durch einen runden Tisch, die Meinungsverschiedenheiten geklärt werden können und durch gegenseitige Rücksichtnahme und Entgegenkommen beider Parteien der Solarpark (in veränderter Form) und somit ein Beitrag zur Energiewende doch noch gelingt.

Link: Leitlinien für Photovoltaikanlagen von der Regierung von Unterfranken (Seite 14 und 15)

Link: Handlungsleitfaden für Freiflächensolaranlagen

Link: Film zum Naturschutz in Verbindung mit Freiflächenphotovoltaikanalgen.

Link zum Artikel dieser Seite:
Solarpark Darstadt im BR Fernsehen Sendung “quer” – Darstadt

Link zum MainPost Artikel (09.12.2021)
Wissenswertes rund um das Streitthema Solarparks.

Link zum MainPost Artikel (05.08.2021)
Zankapfel Solarparks: Worüber in Mainfranken oft gestritten wird.

Link zum MainPost Artikel (24.01.2022)
Keine Solarmodule auf den besten Äckern der Gemarkung.

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Link zum MainPost Artikel (22.09.2021)
Solarpark Darstadt im Fernsehen: Team der Sendung “quer” vor Ort.

Link zum MainPost Artikel (19.07.2021)
Solarpark Darstadt: Wird das Muckenbachtal beeinträchtigt?

Link zum MainPost Artikel (14.6.2021)
Solarpark Darstadt: Die Front zwischen Planern und BI bleibt.

Link zum MainPost Artikel (10.6.2021)
“Solarpark Darstadt: Bürgerinitiative fühlt sich übergangen” (hier).

Link zum MainPost Artikel (09.05.2021)
“Solarpark Darstadt: Info-Termin wird auf Juni verschoben”

Link zum MainPost Artikel (02.05.2021)
“Umstrittenes Projekt: Wie laufen die Planungen zum Solarpark Darstadt?”

Link zum MainPost Artikel (04.04.2021)
“Solarpark Darstadt: Jetzt wird der Bebauungsplan aufgestellt”

Link zum MainPost Artikel (29.03.2021)
“Solarpark Darstadt: Fläche wird nochmals verkleinert”

Link zum MainPost Artikel (23.03.2021)
“Solarpark Darstadt: Kommen sich Bürger und Solarfirma näher?”

Link zum MainPost Artikel (26.02.2021)
“Ochsenfurt: So will die Stadt Solaranlagen in Bahnen lenken”

Link zum MainPost Artikel (20.11.2020)
“Solarpark Darstadt: Was die Bürerinitiative erreichen will”

Link zum MainPost Artikel (20.10.2020)
“Darstadt: Kommt ein 85 Hektar großer Bürgersolarpark?”

Die Planunterlagen in der Fassung vom 13.07.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14.03.2022 bis 19.04.2022 im Stadtbauamt Hauptstraße 39, 2. Stock, Zimmer 2.08 während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Weiter besteht die Möglichkeit den Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen und die Begründung mit Umweltbericht auf der Homepage der Stadt Ochsenfurt unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Wirtschaft/Planung der Stadt/Bauleitplanungen (https://www.ochsenfurt.de/de/bauen-wohnen-wirtschaft/planung-der-stadt/bauleitplanungen) einzusehen. Link zur Bekanntmachung hier klicken.