Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie in Bayern wird leicht verändert bis 3. Mai verlängert.

Die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus werden in Bayern leicht verändert bis 3. Mai verlängert. Ab kommenden Montag (20. April) ist im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.

Großveranstaltungen in Bayern bleiben wie im restlichen Bundesgebiet bis 31. August verboten.
Gottesdienste sind eventuell ab Mai möglich.

In den Schulen soll der Betrieb nur langsam wieder anlaufen. Ab dem 27. April sollen Abschlussklassen an Gymnasien, Real- und Mittelschulen als erste wieder zurück an die Schulen, ebenso Meisterklassen. Frühestens ab dem 11. Mai sollen an diesen Schulen die Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Wann alle übrigen Jahrgänge zurück an die Schulen dürfen, ist noch offen. Auch die Kitas bleiben zunächst geschlossen.

In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr sollen in Bayern Masken über Mund und Nase getragen werden. Empfohlen werden dafür sogenannte “Community-Masken”.

Bei der Wiedereröffnung von kleineren Geschäften gibt es in Bayern eine Woche Verzögerung gegenüber dem Bund-Länder-Fahrplan.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder öffnen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmeter-Grenze ausgenommen.
Bau- und Gartenmärkte dürfen schon vom 20. April an wieder öffnen.

Im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel besteht ab dem 27. April eine Maskenpflicht.

Alle Angaben zur Ausgangsbeschränkung ohne Gewähr.