Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie in Bayern wird am Donnerstag wahrscheinlich bis mindestens 3. Mai verlängert.

In Bayern gilt ab Samstag, den 21. März 2020, 00:00 Uhr wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 3. Mai 2020, 24:00 Uhr eine vorläufige Ausgangsbeschränkung. In diesen Wochen ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt – insbesondere zur Ausübung des Berufs. Außerdem ist das Einkaufen etwa von Lebensmitteln und Getränken sowie der Arztbesuch weiter möglich. Erlaubt sind auch Spaziergänge und Sport an der frischen Luft – allerdings nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Eine Gruppenbildung an öffentlichen Plätzen darf es nicht mehr geben.

Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.

Im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel besteht ab dem 27. April eine Maskenpflicht.