Solarpark Darstadt in der Sitzung des Ochsenfurter Stadtrates

am Donnerstag, 29.07.2021,
um 19:00 Uhr
findet in der Dreifachturnhalle, Fabrikstraße 3, Ochsenfurt eine Sitzung des Stadtrates Ochsenfurt statt.

Unter Punkt 9 der Tagesordnung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochsenfurt im Bereich „Darstadt“
    a) Billigung des Vorentwurfes mit Begründung und Umweltbericht vom 13.07.2021
    b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden
    und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Solarpark Darstadt

am Dienstag, den 13. Oktober 2020 wurden dem Bauausschuss der Stadt Ochsenfurt erstmals die Planungen zum „Bürgersolarpark“ Darstadt vorgestellt.

Die Eckdaten zur Planung:

  • einer der größten Solarparks in Bayern
  • Bürgerbeteiligung
    nach dem Genossenschaftsgesetz in Bayern möglich.
  • Gesamtleistung : ca. 94 MWp
  • Gesamtfläche: ca. 85 ha
  • Investitionssumme: ca. 50 Mio. €
  • Batteriespeicheranlage: ca. 50 MW
  • Verpächter-Anzahl: 13
  • Anzahl der Module 212.000 Stück
  • Ertragsprognose 108.000 MWh/Jahr
  • Versorgung: 36.100 Haushalte
  • CO2 Einsparung: 37.000 t/Jahr
  • Eigenes Umspannwerk
  • Eigene Leitungstrasse bis Stalldorf
  • zwei Projektflächen
    • Darstadt Nord: ca. 75 ha
      zwischen Rotleite, Fencheltal
      und Betonstraße zum Nußbaum
    • Darstadt Süd: ca. 16 ha
      Muggenbachtal (Mückenbachtal),
      der Hang in Richtung Darstadt
  • ohne EEG Förderung
  • Laufzeit: 30 Jahre
  • prognostizierte Lebensdauer der Module über 30 Jahre

So entsteht ein Solarpark:
zum YouTube Video hier klicken

Anmerkung:
Die Leistung des in Darstadt geplanten Solarpark „Nord“
wird 10 mal so groß, wie die, der im Video gezeigten Anlage.
Die Leistung „Darstadt-Süd“ wird zweimal so groß.

Beispiel für einen Batteriespeicher mit Umspannwerk
hier klicken.

Anmerkung:
Die geplante Kapazität der Batterieanlage in Darstadt
wird ca. doppelt so groß sein, wie die im Link gezeigte Anlage.

Zum Verlgeich:
Das Würzburger Heizkraftwerk hat eine elektrische
Maximalleistung von 125 MW.

Es ist davon auszugehen, dass im Nachgang zur Präsentation des „Bürgersolarparks Darstadt“ noch viele Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus Darstadt zu klären sind.

Erst dann kann eine Meinungsbildung – bei den Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt auch bei den verantwortlichen Entscheidern – erfolgen.

Wer sich eine PV-Anlage gerne einmal ansehen möchte, um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen wie so etwas auf die Umwelt wirkt, der sollte auf jeden Fall einmal nach Geroldshausen-Moos fahren und die dortige Anlage besichtigen.

Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie in Bayern wird leicht verändert bis 3. Mai verlängert.

Die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus werden in Bayern leicht verändert bis 3. Mai verlängert. Ab kommenden Montag (20. April) ist im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.

Großveranstaltungen in Bayern bleiben wie im restlichen Bundesgebiet bis 31. August verboten.
Gottesdienste sind eventuell ab Mai möglich.

In den Schulen soll der Betrieb nur langsam wieder anlaufen. Ab dem 27. April sollen Abschlussklassen an Gymnasien, Real- und Mittelschulen als erste wieder zurück an die Schulen, ebenso Meisterklassen. Frühestens ab dem 11. Mai sollen an diesen Schulen die Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Wann alle übrigen Jahrgänge zurück an die Schulen dürfen, ist noch offen. Auch die Kitas bleiben zunächst geschlossen.

In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr sollen in Bayern Masken über Mund und Nase getragen werden. Empfohlen werden dafür sogenannte „Community-Masken“.

Bei der Wiedereröffnung von kleineren Geschäften gibt es in Bayern eine Woche Verzögerung gegenüber dem Bund-Länder-Fahrplan.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder öffnen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmeter-Grenze ausgenommen.
Bau- und Gartenmärkte dürfen schon vom 20. April an wieder öffnen.

Im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel besteht ab dem 27. April eine Maskenpflicht.

Alle Angaben zur Ausgangsbeschränkung ohne Gewähr.