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Grundsatzbeschluss zu Solarparks der Stadt Ochsenfurt gefasst

Der Stadtrat Ochsenfurt beschließt am 25.2.2021 nach längerer Diskussion einstimmig den Grundsatzbeschluss zum Thema Solarpark.

Eckpunkte dazu sind:

  • Wertschöpfung vor Ort
    – Gewerbesteuer bleibt weitgehend in Ochsenfurt.
    – Möglichkeit der Beteiligung von Bürgern erwünscht.
  • Ausschluss von Naturschutzflächen
  • Maximal rund 200 Hektar Solarfläche auf Ochsenfurter Fläche.
    Das entspricht etwa drei Prozent der Gesamtgemarkungen von Ochsenfurt (6300 Hektar).
  • Bodenbonität der Fläche nicht über einem Durchschnitt von 70.
    – schlechte Böden bringen den gleichen Solarertrag wie gute Böden.
    – gute Agrarflächen bleiben der Landwirtschaft vorbehalten.
    – Flächen auf denen Zuckerrüben wirtschaftlich angebaut werden können, müssen zu diesem Zweck erhalten bleiben. Damit soll erreicht werden, dass auf den Äckern weiterhin Zuckerrüben angebaut werden, damit der Zuckerfabrik nicht die Existenzgrundlage entzogen wird.
    – Zuckerfabrik als großer Arbeitgeber und Betrieb in Ochsenfurt kann weiterhin mit Rübenanbau in der Region rechnen.
  • mindestens 200 m Abstand zur Wohnbebauung
  • mindestens 10 Hektar für einen Solarpark um einen Fleckerlteppich zu vermeiden.
  • maximal 40 Hektar für einen Solarpark.
    Ausnahme nur mit ausreichender Begründung und einer Akzeptanz in der Bevölkerung.
  • zusammenhängende Flächen werden durch Hecken oder Blühstreifen strukturiert.

Diese Angaben wurden während der Sitzung notiert und sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Der Grundsatzbeschluss zu Solarparks kann auf der Internetseite der Stadt Ochsenfurt eingesehen werden (Link hier klicken).

Link zum Beitrag des BR zur Stadtratssitzung (hier klicken).

Link zum Beitrag der Main-Post (hier klicken).